Bei den Beschäftigungsgrenzen hinterlegst du die Angaben zu max. Arbeitstagen oder Verdienst deines Mitarbeitenden, wenn diese zu berücksichtigen sind. Das betrifft insbesondere Minijobber und kurzfristig Beschäftigte. Hinterlegst du die Angabe und wird der Wert überschritten, wird dir bei der Dienstplanung und in der Auswertung ein Konflikt anzeigt. Möchtest du mit den Beschäftigungsgrenzen arbeiten, musst du die die Mitarbeiterdetails öffnen. Drei Wege führen dich dorthin:
Mitarbeiterverwaltung 👤: Du öffnest die Mitarbeiterverwaltung und klickst den gewünschten Mitarbeitenden an und wählst dann den Reiter Beschäftigungsgrenzen aus.
Auswertung 📈: Du hast nach Mitarbeitenden gruppiert und machst einen Rechtsklick in die Zeile des gewünschten Mitarbeitenden und wählst zunächst "Mitarbeiter bearbeiten" und dann den Reiter Beschäftigungsgrenzen aus.
Dienstplan 📅: Du befindest dich in der Mitarbeiteransicht und klickst auf den Namen des Mitarbeitenden und wählst dann den Reiter Beschäftigungsgrenzen aus.
🚩Wichtig: Die Eintragung der Begrenzung führt nur dazu, dass du bei Überschreitung gewarnt wirst. Du kannst darüber hinaus deine Mitarbeitenden weiter im Dienstplan eintragen. Außerdem musst du die Konflikthinweise in den Einstellungen für Konflikte & Pausen 📖 und ebenso im Dienstplan 📖 aktivieren.
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Begrenzung der Arbeitstage
Für kurzfristig Beschäftigte gelten gesonderte Regelungen, wie viele Tage im Jahr diese maximal arbeiten dürfen. Nutze hierzu die Beschäftigungsgrenzen und gib im Feld "Max. Arbeitstage im Jahr" die entsprechende Anzahl ein. Du kannst außerdem über das Dropdown-Menü das entsprechende Jahr, für das die Begrenzung gilt, auswählen. Solltest du bei der Planung die Begrenzung überschreiten, so erhältst du einen Konflikthinweis.
ℹ️ Hinweis: In dem Feld max. Arbeitstage pro Jahr hinterlegst du die Anzahl an Tagen, die der Mitarbeitende im betreffenden Jahr noch arbeiten darf. Darf der Mitarbeitende im gesamten Kalenderjahr 70 Tage arbeiten und hat bereits 50 Tage gearbeitet, musst du nun 20 Tage eintragen.
Begrenzung des Verdienstes
Ähnlich wie bei der Begrenzung von Arbeitstagen im Jahr, kannst du eine Begrenzung für den maximalen Monatsverdienst bzw. Jahresverdienst für Stundenlöhner definieren. Dies ist vor allem bei Aushilfen sinnvoll, die in der Regel einen maximalen Monatsverdienst von 603 € bzw. Jahresverdienst von 7.236 € nicht übersteigen dürfen. Solltest du bei der Planung oder anschließend bei der Auswertung die Begrenzung überschreiten, so erhältst du einen Konflikthinweis.
ℹ️ Hinweis: In dem Feld max. Verdienst pro Jahr hinterlegst du den Verdienst, den der Mitarbeitende im betreffenden Jahr noch erarbeiten darf. Darf der Mitarbeitende im gesamten Kalenderjahr 7.236 € verdienen und hat bereits 3.000€ verdient, musst du nun 4.236€ eintragen. Sollten sich die Vertragsdaten ändern und der Mitarbeitende hat keine Beschäftigungsgrenze mehr, vergiss nicht den eingetragenen Wert zu entnehmen, da sonst im Dienstplan weiterhin ein Konflikt angezeigt wird.

