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Feiertagsregelung & Guttage in den Vertragsdaten

Feiertagsregel, Guttage, Feiertagsmodell, Sollreduktion, Guttageregelung

Verfasst von Pia Reddehase

🚩Wichtig zu wissen: In diesem Artikel werden alle verfügbaren Funktionen erklärt. Bitte beachte, dass möglicherweise nicht alle davon in deinem aktuell gebuchten Paket📦 enthalten sind. Über diesen Artikel bekommst du einen schnellen Überblick über die jeweiligen Pakete und Inhalte.

In gastromatic hast du die Möglichkeit mithilfe des Feiertagsmodells für deine Mitarbeitende Feiertagsregeln festzulegen. Durch die hinterlegten Regeln bestimmst du, was an einem Feiertag oder in der entsprechenden Woche passieren soll.

Du kannst grundsätzlich zwischen Freizeitausgleiche durch Sollstundensenkung und/oder das Anrechnen von Guttagen, Zahlung von Zuschlägen oder keinerlei Regelungen wählen.

Damit die Feiertagslogik greift, müssen die entsprechenden Feiertage hinterlegt sein. Diese Einstellung erfolgt über den Betrieb 📖. Im Betrieb muss das Bundesland hinterlegt sein, anschließend kann man aus einer Feiertagsliste auswählen, welche davon man aktiveren bzw. deaktivieren möchte.

🚩Wichtig: Möchtest du für Mitarbeitende, die nach Stundenlohn bezahlt werden, den Feiertag bezahlen, so muss hierfür eine Abwesenheitskategorie "bezahlter Feiertag" angelegt werden. Wie das funktioniert, erfährst du hier Abwesenheitskategorie erstellen.

Navigation

Feiertagslogik/Arbeitszeitbelohnung

Wochentage

Grundsätzlich kannst du für die Arbeitszeitbelohnung zunächst bestimmen, wann die Feiertagslogik ausgelöst werden soll. Das bedeutet, wenn ein Feiertag auf die von dir ausgewählten Wochentage fällt, findet bei den von dir ausgewählten Ereignissen (Arbeitszeit, Abwesenheit, kein Einsatz) eine Arbeitszeitbelohnung = Sollstundenreduktion statt.

Arbeitszeitbelohnung für Ereignisse

Je nach dem welches Ereignis du nun über das Dropdown auswählst, bestimmst du, dass dieses eine Sollstundenreduktion auslöst, wenn in dieser Woche ein Feiertag liegt.

Arbeitszeit:

Arbeitet dein Mitarbeitender 40 Stunden pro Woche an 5 Tagen, entspricht das einem Tagessoll von 8 Stunden. Arbeitet die Person nun an einem Feiertag, wird das Soll für die Woche gesenkt. Die Sollstunden reduzieren sich demnach von 40 Stunden auf 32 Stunden in dieser Woche. Demnach baut der Mitarbeitende an diesem Tag Plusstunden auf, da das Soll 0 beträgt. Arbeitet dein Mitarbeitender nicht an dem Feiertag, muss er wie gewohnt 40 Stunden an 5 Tagen arbeiten, das Wochensoll bleibt bei 40 Stunden.

Abwesenheit:

Arbeitet dein Mitarbeitender 40 Stunden pro Woche an 5 Tagen, entspricht das einem Tagessoll von 8 Stunden. Nimmt die Person nun eine Woche Urlaub, und es liegt somit ein Urlaubstag auf einem Feiertag, werden nur 4 Urlaubstage statt 5 gewertet. Der Urlaubstag am Feiertag wird nicht im Urlaubskonto abgezogen.

Kein Einsatz:

Mit dieser Regelung reduzierst du das Soll für die Woche in der ein Feiertag liegt, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter an dem Feiertag gearbeitet hat oder nicht.

Arbeitet dein Mitarbeiter an dem Feiertag, leistet er Plusstunden, da das Soll 0 beträgt.

Fehlzeiten/Abwesenheiten an Feiertagen vermeiden

🚩Wichtig: Bitte beachte, dass diese Funktion dir ggf, nicht zur Verfügung steht.

Hast du keine Feiertagsregel bei deinem Mitarbeitenden hinterlegt bzw. soll die Arbeitszeit aufgrund eines Feiertages nicht reduziert werden, hast du die Möglichkeit Fehlzeiten/Abwesenheiten an Feiertagen zu vermeiden. Für die Berechnung von Abwesenheiten kann dies sinnvoll sein. Das Soll wird in der betroffenen Woche nicht gesenkt, sondern lediglich verschoben.

ℹ️ Hinweis: Das Verschieben der Solltag ist nur möglich, wenn bei dem Mitarbeiter variable Arbeitstage im Anstellungsverhältnis hinterlegt sind.

🚀 Beispiel: Dein Mitarbeitender hat eine 40 Stunden Woche an 5 variablen Arbeitstagen. Aktivierst du die Funktion bei Fehlzeiten/Abwesenheiten an Feiertagen vermeiden, wird an diesem Tag keine Abwesenheit gewertet und es entsteht keine Fehlzeit, da das Soll auf einen anderen Tag verschoben wurde.

Woche 27.04. - 03.05., der 1. Mai ist ein Freitag.

Der Mitarbeitende hat von 28.4. bis 01.05. Urlaub eingetragen.

🠖 Das Soll liegt von Montag bis Donnerstag und am Samstag. Der Sonntag ist der zweite freie Tag. Es werden 3 Urlaubstage berechnet, der 1. Mai ist ein freier Tag.

Guttageregelung

Die Guttage entstammen historisch der Hotellerie und stehen dem moderneren Arbeitszeitkonto 📖 gegenüber. Mehrarbeit oder Arbeit an einem freien Tag wird in Form von Guttagen belohnt. Der Mitarbeitende kann sich dann einen Tag frei nehmen und baut so einen Guttag ab, folglich wird in gastromatic ein Guttag-Konto geführt.

ℹ️ Hinweis: Es ist möglich die beiden Systemen (AZK & Guttage) zu kombinieren. Wir empfehlen jedoch sich für Eines zu entscheiden, da andernfalls der Verwaltungsaufwand deutlich steigt.

Guttagbelohnung für Arbeitseinsatz

Wochentage

An dieser Stelle kannst du für die Arbeitszeitbelohnung zunächst bestimmen, wann die Feiertagslogik ausgelöst werden soll. Das bedeutet, wenn ein Feiertag auf die von dir ausgewählten Wochentage fällt, findet für das Ereignis "Arbeitszeit" eine Sollstundenreduktion statt und der Mitarbeitende erhält keine Überstunden auf das Arbeitszeitkonto angerechnet, sondern erhält einen (anteiligen oder nach individuellen Regeln) Guttag.

Reguläre Einsätze

Anschließend legst du über die erweiterte Guttageregelung fest, ob bei Über-/Unterstunden bzw. Arbeit an freien Tagen/Fehlzeiten das Guttage-Konto oder das AZK auf-/abgebaut werden soll.

  • Bei Über- und Unterstunden, werden Guttage grundsätzlich immer anteilig auf- bzw. abgebaut. Diese Berechnung richtet sich nach den Sollstunden und Anzahl der Arbeitstage des Mitarbeiters.
    🚀 Beispiel: Dein Mitarbeitende hat eine 40 Stundenwoche mit 5 Arbeitstagen. Das ergibt eine Soll-Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag.
    Arbeitet der Mitarbeitende 4 Stunden zusätzlich am 6. Tag, erhält er 0,5 Guttage.
    Arbeitet der Mitarbeitende 10 Stunden zusätzlich am 6. Tag, erhält er 1,25 Guttage.
    Arbeitet er genau 8 Stunden zusätzlich am 6. Tag, ergibt sich ein ganzer Guttag.

  • Bei Arbeit an freien Tagen und Fehlzeiten kannst du bestimmen, ob die Berechnung anteilig erfolgt oder eine individuelle Regel gelten soll.
    Bei der individuellen Regel kannst du bestimmen, ab wie vielen Stunden Arbeitszeit Guttage (anteilig) berechnet werden sollen und ob sogar Stunden auf das AZK angerechnet werden.
    Diese Regelung ist unabhängig von den Sollstunden des Mitarbeitenden. Denn du gibst an, wie viele Arbeitsstunden einem (anteiligen) Guttag entsprechen.
    🚀 Beispiel: Dein Mitarbeitende hat eine 45 Stundenwoche an 5 Arbeitstagen. Das entspricht einer Soll-Arbeitszeit von 9 stunden am Tag.
    Ab 4 Stunden Arbeitszeit sollen 0,5 Guttage berechnet werden.
    Ab 8 Stunden Arbeitszeit soll 1 Guttag berechnet werden.
    Angefallene Stunden unter 4 Stunden, zwischen 4 und 8 Stunden und über 8 Stunden sollen auf das AZK angerechnet werden

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